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Im
Erbrecht, das in den letzten Jahren zu meinem
wichtigsten Arbeitsbereich geworden ist, bin ich sowohl
vor dem Erbfall beratend, als auch nach dem Erbfall in
der Verwaltung oder bei der Teilung eines Nachlasses
tätig.
Sicherung des Ehepartners
Bei Ehepaaren
ist ein häufiges Ziel, den überlebenden
Partner abzusichern und für klare Verhältnisse zu sorgen.
Die gesetzliche Erbfolge ist oft nicht wünschenswert. Ein
Testament, eventuell auch ein gemeinschaftliches, kann
Vorsorge treffen.
Kinder als mögliche Erben
Sind die
Kinder abgesichert, auch wenn Ihnen plötzlich, etwa bei einem Verkehrsunfall,
etwas zustößt? Haben Sie Vorsorge getroffen, damit nicht später
die Kinder in Streit miteinander geraten über die Aufteilung des
Erbes? Durch ein Gerichtsverfahren unter den Erben können schnell
Kosten in Höhe von mehreren 10.000 € entstehen, die durch ein
Testament oder einen Erbvertrag verhindert werden können.
Steuerersparnis möglich
Durch eine
sinnvolle Strategie, die über Jahre hinaus angelegt ist, können
Sie die Steuerfreibeträge für Verwandte mehrfach ausnutzen und
so Erbschaftssteuer in ganz erheblichem Umfang sparen.
Unternehmer und Erbrecht, Nachfolgeplanung
Die
gesetzliche Erbfolge ist für einen Unternehmer die schlechteste aller
Regelungen. In praktisch allen Fällen ist die Erstellung eines Testaments
unabdingbar erforderlich, um sowohl das Unternehmen in seinem Fortbestand
zu sichern, als auch die familiäre Situation zu regeln.
Die testamentarischen
und die gesellschaftsrechtlichen Regelungen müssen optimal aufeinander
abgestimmt sein. Wesentliches Ziel meiner Arbeit mit Ihnen ist der Aufbau
eines Firmennachfolgers. Danach richten sich die gestalterischen Möglichkeiten
und meine Empfehlungen an Sie. Ob es die Ausnutzung der Steuerfreibeträge
alle 10 Jahre oder ob es familiäre Veränderungen sind: auch
wenn eine Lösung speziell für Ihre Situation und der zeitliche
Rahmen für die Realisierung gefunden ist, werden von Zeit zu Zeit
Anpassungen erforderlich.
Wenn der Erbfall eingetreten ist
Im oft heiklen
Verhältnis der Erben untereinander berate ich Sie, vertrete Sie bei
Bedarf gegenüber den Miterben oder dem Nachlaßgericht oder
in einem Rechtsstreit.
Meine Arbeitsweise
Nach einer
sorgfältigen Analyse entwickle ich im Beratungsgespräch mit
Ihnen Ihre Ziele. Danach entwickle ich meine Empfehlung an Sie, die speziell
auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Jetzt berate ich Sie über Maßnahmen
und Strategien zur Realisierung. Bei allen Abschnitten wird besonderer
Wert auf gründliches, schnelles und kompetentes Arbeiten gelegt.
Für eine persönliche
Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit meiner
Kanzlei oder schicken Sie eine eMail.
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