Kanzlei Ulrike Wetzel
Willkommen in der Infothek zum Erbrecht



ErbrechtIm Erbrecht, das in den letzten Jahren zu meinem wichtigsten Arbeitsbereich geworden ist, bin ich sowohl vor dem Erbfall beratend, als auch nach dem Erbfall in der Verwaltung oder bei der Teilung eines Nachlasses tätig.

Sicherung des Ehepartners
Bei Ehepaaren ist ein häufiges Ziel, den überlebenden Partner abzusichern und für klare Verhältnisse zu sorgen. Die gesetzliche Erbfolge ist oft nicht wünschenswert. Ein Testament, eventuell auch ein gemeinschaftliches, kann Vorsorge treffen.

Kinder als mögliche Erben
Sind die Kinder abgesichert, auch wenn Ihnen plötzlich, etwa bei einem Verkehrsunfall, etwas zustößt? Haben Sie Vorsorge getroffen, damit nicht später die Kinder in Streit miteinander geraten über die Aufteilung des Erbes? Durch ein Gerichtsverfahren unter den Erben können schnell Kosten in Höhe von mehreren 10.000 € entstehen, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag verhindert werden können.

Steuerersparnis möglich
Durch eine sinnvolle Strategie, die über Jahre hinaus angelegt ist, können Sie die Steuerfreibeträge für Verwandte mehrfach ausnutzen und so Erbschaftssteuer in ganz erheblichem Umfang sparen.

Unternehmer und Erbrecht, Nachfolgeplanung
Die gesetzliche Erbfolge ist für einen Unternehmer die schlechteste aller Regelungen. In praktisch allen Fällen ist die Erstellung eines Testaments unabdingbar erforderlich, um sowohl das Unternehmen in seinem Fortbestand zu sichern, als auch die familiäre Situation zu regeln.

Die testamentarischen und die gesellschaftsrechtlichen Regelungen müssen optimal aufeinander abgestimmt sein. Wesentliches Ziel meiner Arbeit mit Ihnen ist der Aufbau eines Firmennachfolgers. Danach richten sich die gestalterischen Möglichkeiten und meine Empfehlungen an Sie. Ob es die Ausnutzung der Steuerfreibeträge alle 10 Jahre oder ob es familiäre Veränderungen sind: auch wenn eine Lösung speziell für Ihre Situation und der zeitliche Rahmen für die Realisierung gefunden ist, werden von Zeit zu Zeit Anpassungen erforderlich.

Wenn der Erbfall eingetreten ist
Im oft heiklen Verhältnis der Erben untereinander berate ich Sie, vertrete Sie bei Bedarf gegenüber den Miterben oder dem Nachlaßgericht oder in einem Rechtsstreit.

Meine Arbeitsweise
Nach einer sorgfältigen Analyse entwickle ich im Beratungsgespräch mit Ihnen Ihre Ziele. Danach entwickle ich meine Empfehlung an Sie, die speziell auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Jetzt berate ich Sie über Maßnahmen und Strategien zur Realisierung. Bei allen Abschnitten wird besonderer Wert auf gründliches, schnelles und kompetentes Arbeiten gelegt.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit meiner
Kanzlei oder schicken Sie eine eMail.



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