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Diese Begriffe umschreiben
den Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht, in dem ich seit mehr als
20 Jahren arbeite.
Kennzeichnend für
alle familienrechtliche Mandanten ist die persönliche Betroffenheit.
Sie sind in einer angespannten Lebenssituation, die Sie persönlich
belastet. Es ist deshalb für mich selbstverständlich, auf Sie
einzugehen und Ihnen auch durch Gespräche zu helfen, wenn Sie dies
wünschen. Im Lauf des familienrechtlichen Mandats erfahren Sie neben
qualifizierter juristischer Betreuung Geborgenheit und Unterstützung,
damit Ihre persönliche und finanzielle Lebenssituation wieder ausgeglichen
und lebenswert wird.
Die Ehescheidung
selbst ist in aller Regel unproblematisch. Wenn das Trennungsjahr etwas
über die Hälfte abgelaufen ist, kann schon der Scheidungsantrag
vorbereitet werden (der Antrag muss durch einen Rechtsanwalt gestellt
werden, es herrscht Anwaltszwang). Bis die Auskunft der Rentenversicherungen
vorliegen, ist das Trennungjahr abgelaufen und die Schiedung kann ausgesprochen
werden.
Der Versorgungsausgleich
wird bei jeder Ehescheidung durchgeführt, es sei denn, dass ein Ehevertrag
dies ausschließt. Teilweise ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen
Rentenberater erforderlich.
Der Zugewinnausgleich
wird von mir meist außerhalb eines Gerichtsverfahrens geregelt,
um Kosten zu sparen. Er verlangt oft gerade bei länger dauernden
Ehen Fingerspitzengefühl für das Machbare. In den Verhandlungen
mit dem anderen Ehepartner und dessen Bevollmächtigten werden die
maßgeblichen Werte von Vermögenswerten (Immobilien, Versicherungen,
Aktien, Barvermögen, Antiquitäten o.ä.) ermittelt und danach
der Ausgleichsanspruch errechnet, manchmal unter Zuziehung von Sachverständigen.
Wenn in Ausnahmefällen
die elterliche Sorge für ein Kind oder mehrere Kinder streitig
wird, erhalten Sie im Scheidungsverfahren neben der anwaltlichen Beratung
die Betreuung durch Profis aus der Psychologie oder Soziologie, zum Beispiel
vom Jugendamt. Haben sich die Eltern geeinigt, wird das Jugendamt im Scheidungsverfahren
nur eine Stellungnahme abgeben und die persönliche Anhörung
des Kindes/der Kinder durch das Gericht, die für alle Kinder belastend
ist, wird überflüssig. Einigen sich die Eltern nicht, wird die
Mitarbeit des Jugendamts intensiver. Es kann auch die Anhörung der
Kinder bei Gericht, die Einschaltung eines Verfahrenspflegers, der die
Interessen des Kindes in der Verhandlung vertritt, oder (selten) die Beauftragung
eines Kinderpsychologen erforderlich werden. Das gleiche gilt beim Besuchsrecht
eines Elternteils. Maßstab für jede Regelung ist das Wohl
des Kindes/der Kinder.
Bei jeder Trennung
wird die Unterhaltsfrage für das Kind/die Kinder oder für
den getrennt lebenden Ehegatten aktuell. Wegen der komplexen Rechtslage
beim Unterhalt ist auch hier häufig Zündstoff für Auseinandersetzungen.
Da der Rechenweg für die Berechnung des Unterhalts schon bei der
ersten verbindlichen Vereinbarung für die Zukunft festgeschrieben
wird, ist ohne anwaltliche Beratung und Vertretung Ihr Schaden auch für
die Zukunft sozusagen vorprogrammiert.
Für eine persönliche
Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit meiner
Kanzlei oder schicken Sie eine eMail.
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