Kanzlei Ulrike Wetzel
Willkommen in der Infothek zum Familienrecht


Familienrecht

Diese Begriffe umschreiben den Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht, in dem ich seit mehr als 20 Jahren arbeite.

Kennzeichnend für alle familienrechtliche Mandanten ist die persönliche Betroffenheit. Sie sind in einer angespannten Lebenssituation, die Sie persönlich belastet. Es ist deshalb für mich selbstverständlich, auf Sie einzugehen und Ihnen auch durch Gespräche zu helfen, wenn Sie dies wünschen. Im Lauf des familienrechtlichen Mandats erfahren Sie neben qualifizierter juristischer Betreuung Geborgenheit und Unterstützung, damit Ihre persönliche und finanzielle Lebenssituation wieder ausgeglichen und lebenswert wird.

Einverständnis

Die Ehescheidung selbst ist in aller Regel unproblematisch. Wenn das Trennungsjahr etwas über die Hälfte abgelaufen ist, kann schon der Scheidungsantrag vorbereitet werden (der Antrag muss durch einen Rechtsanwalt gestellt werden, es herrscht Anwaltszwang). Bis die Auskunft der Rentenversicherungen vorliegen, ist das Trennungjahr abgelaufen und die Schiedung kann ausgesprochen werden.

Der Versorgungsausgleich wird bei jeder Ehescheidung durchgeführt, es sei denn, dass ein Ehevertrag dies ausschließt. Teilweise ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rentenberater erforderlich.

Der Zugewinnausgleich wird von mir meist außerhalb eines Gerichtsverfahrens geregelt, um Kosten zu sparen. Er verlangt oft gerade bei länger dauernden Ehen Fingerspitzengefühl für das Machbare. In den Verhandlungen mit dem anderen Ehepartner und dessen Bevollmächtigten werden die maßgeblichen Werte von Vermögenswerten (Immobilien, Versicherungen, Aktien, Barvermögen, Antiquitäten o.ä.) ermittelt und danach der Ausgleichsanspruch errechnet, manchmal unter Zuziehung von Sachverständigen.

Wenn in Ausnahmefällen die elterliche Sorge für ein Kind oder mehrere Kinder streitig wird, erhalten Sie im Scheidungsverfahren neben der anwaltlichen Beratung die Betreuung durch Profis aus der Psychologie oder Soziologie, zum Beispiel vom Jugendamt. Haben sich die Eltern geeinigt, wird das Jugendamt im Scheidungsverfahren nur eine Stellungnahme abgeben und die persönliche Anhörung des Kindes/der Kinder durch das Gericht, die für alle Kinder belastend ist, wird überflüssig. Einigen sich die Eltern nicht, wird die Mitarbeit des Jugendamts intensiver. Es kann auch die Anhörung der Kinder bei Gericht, die Einschaltung eines Verfahrenspflegers, der die Interessen des Kindes in der Verhandlung vertritt, oder (selten) die Beauftragung eines Kinderpsychologen erforderlich werden. Das gleiche gilt beim Besuchsrecht eines Elternteils. Maßstab für jede Regelung ist das Wohl des Kindes/der Kinder.

Bei jeder Trennung wird die Unterhaltsfrage für das Kind/die Kinder oder für den getrennt lebenden Ehegatten aktuell. Wegen der komplexen Rechtslage beim Unterhalt ist auch hier häufig Zündstoff für Auseinandersetzungen. Da der Rechenweg für die Berechnung des Unterhalts schon bei der ersten verbindlichen Vereinbarung für die Zukunft festgeschrieben wird, ist ohne anwaltliche Beratung und Vertretung Ihr Schaden auch für die Zukunft sozusagen vorprogrammiert.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit meiner
Kanzlei oder schicken Sie eine eMail.

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