Kanzlei Ulrike Wetzel
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Das OLG Karlsruhe ändert seine Rechtsprechung zum Unterhalt
Mit Beschluß des 2. Zivilsenats (Familiensenat) des OLG Karlsruhe vom 03.08.1998,
veröffentlicht in der FamRZ im Oktober 99, ist für den Bereich des OLG Karlsruhe eine
wesentliche Änderung bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts vorgenommen worden:

Der Senat bemißt seit dem 01.07.1998 die Ehegattenunterhaltsquote nach dem Halbteil- ungsgrundsatz unter Vorwegabzug eines Erwerbstätigenbonus von 10 % anstelle eines
1/7-Abzugs.

Aus den Gründen:
...Die Unterhaltsquote ist nach dem Halbteilungsgrundsatz zu bemessen, wobei die Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind. Dies entspricht einem Erwerbs-tätigenbonus von 10 %, den der Senat im Anschluß an die unterhaltsrechtlichen Leitlinien
der Familiensenate in Bayern (BayL Stand 01.07.1998, Nr. 16b, FamRZ 1998, 600, 603)
anstelle von bisher 1/7 für berechtigt hält.

Der Unterhalt kann bei Zugrundelegung eines Erwerbstätigenbonus von 10 % bei Mischein-
künften und Kindesunterhaltsverbindlichkeiten nach folgender Rechenformel berechnet (und
entsprechend auch in EDV-Unterhaltsberechnungsprogramme eingearbeitet) werden:

U = (0,1 x E1 x KU : [E1 + E2] + 0,9 x E1 + E2 - KU) : 2

U = Ehegattenunterhalt
E1 = Erwerbseinkommen
E2 = sonstiges Einkommen
KU = Kindesunterhalt

Die Berechnungsformel leitet sich wie folgt her:
Unterhalt = (9/10 [Erwerbseinkünfte - X% vom Kindesunterhalt] +
[sonstiges Einkommen - Y % vom Kindesunterhalt ]) : 2.

Wird die Prozentrechnung - wie hier im folgenden - als Bruchrechnung durchgeführt, be-
zeichnen X und Y jeweils den Bruchteil des Unterhaltsbetrages. In diesem Fall ist Y = 1-X.

X = E1 : (E1 + E2).

Y = E 2 : (E1 + E2).

U = (9/10 E1 - 9/10 X KU + E2 - KU + XKU) : 2;

U = (9/10 E1 + 1/10 X KU + E2 - KU) : 2;

U = (9/10 E1 + [E 1 x KU] : 10 [E1 + E2] + E2 - KU) : 2;

U = (0,9 E1 + 0,1 x E1 x KU : [ E1 + E2] + E2 - KU) : 2

Oder zur vereinfachten Berechnung mit dem Taschenrechner:

U = (0,1 x E1 x KU : [E1 + E2] + 0,9 E1 + E2 - KU) : 2


Alles klar?




Stand:Oktober 1999


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