Kanzlei Ulrike Wetzel

Willkommen in der Infothek zum privaten Baurecht



Privates BaurrechtOb Sie als Bauherr, Bauträger, Bauunternehmer, Handwerksbetrieb oder Architekt beteiligt sind, in jedem Fall ist juristische Beratung möglichst schon im Vorfeld, vor Abschluß eines Vertrags erforderlich und erst recht dann, wenn bei der Ausführung Mängel auftreten.

Die Gestaltung der Bauverträge ist ein wesentlicher
Teil meiner Arbeit, ebenso die vielfältigen möglichen Leistungsstörungen beim Bau und ihre Behebung. Ich bin seit über 20 Jahren beratend, außergerichtlich und gerichtlich tätig sowohl für Bauherren, als auch für Architekten und Handwerksfirmen aus allen Baubereichen.

Der Sachverhalt bei Baustreitigkeiten ist oft komplex, weil eine Vielzahl von Mängeln oder Vertragsklauseln streitig ist. Meist ist es erforderlich, dass ich einen Sachverständigen im gerichtlichen Beweisverfahren, im Schiedsverfahren oder außergerichtlich einschalte.

Das private Baurecht umfasst neben dem reinen Baurecht auch das Architektenrecht, das Recht der Makler und Bauträger oder die Rechtsverhältnisse bei Generalunternehmern.

Bei Problemen im Baurecht im weitesten Sinn kann Ihnen nur eine persönliche anwaltliche Beratung Klarheit verschaffen.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit meiner
Kanzlei oder schicken Sie eine eMail.



Zurück zur Infothek-Übersicht