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Ob
Sie als Bauherr, Bauträger, Bauunternehmer, Handwerksbetrieb oder
Architekt beteiligt sind, in jedem Fall ist juristische Beratung möglichst
schon im Vorfeld, vor Abschluß eines Vertrags erforderlich und erst
recht dann, wenn bei der Ausführung Mängel auftreten.
Die Gestaltung
der Bauverträge ist ein wesentlicher
Teil meiner Arbeit, ebenso die vielfältigen möglichen Leistungsstörungen
beim Bau und ihre Behebung. Ich bin seit über 20 Jahren beratend,
außergerichtlich und gerichtlich tätig sowohl für Bauherren,
als auch für Architekten und Handwerksfirmen aus allen Baubereichen.
Der Sachverhalt bei
Baustreitigkeiten ist oft komplex, weil eine Vielzahl von Mängeln
oder Vertragsklauseln streitig ist. Meist ist es erforderlich, dass ich
einen Sachverständigen im gerichtlichen Beweisverfahren, im Schiedsverfahren
oder außergerichtlich einschalte.
Das private Baurecht
umfasst neben dem reinen Baurecht auch das Architektenrecht, das Recht
der Makler und Bauträger oder die Rechtsverhältnisse bei Generalunternehmern.
Bei Problemen im Baurecht
im weitesten Sinn kann Ihnen nur eine persönliche anwaltliche Beratung
Klarheit verschaffen.
Für eine persönliche
Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit meiner
Kanzlei oder schicken Sie eine eMail.
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